Arbeitssicherheit

Sicherheitsbeauftragte*r: Pflicht, Aufgaben und Voraussetzungen

Erfahre alles, was du zum Thema Sicherheitsbeauftragte*r wissen musst: Aufgaben, Bestellung und Schulung. Informiere dich jetzt.

Thomas Neubauer
April 16, 2024
Lesezeit:
5 Minuten

Sicherheitsbeauftragte spielen eine entscheidende Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie tragen dazu bei, Unfälle zu verhindern und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Im Gegensatz zu Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) sind Sicherheitsbeauftragte in der Regel nicht hauptberuflich angestellten Personen, sondern engagierte Mitarbeitende, die als Bindeglied zwischen Kolleg*innen und Führungsebene agieren. Ihre Aufgaben umfassen das Beobachten von Gefahren, die Prüfung von Schutzausrüstungen und die Förderung der Kommunikation im Unternehmen.

Zusammenfassung

Sicherheitsbeauftragte*r ist kein eigener Beruf, sondern eine Aufgabe, die Mitarbeitende eines Unternehmens ehrenamtlich übernehmen. Sie sorgen  bestmöglich für die Sicherheit aller Angestellten, indem sie dabei helfen, Risiken zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Insbesondere sollen die Sicherheitsbeauftragten die Arbeitsplätze und das Arbeitsumfeld dahingehend beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind. Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist gesetzlich vorgeschrieben (§22 SGB VII)

Definition: Was ist ein Sicherheitsbeauftragte*r?

Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeitende eines Unternehmens, die Arbeitgebende bei der Gewährleistung der Sicherheit unterstützen. Sie prüfen, ob vorgeschriebene Arbeitsschutzmaßnahmen wie Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz eingehalten werden. Sie helfen somit, Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeitenden sicherzustellen. Sie haben keine Weisungsbefugnis, sondern begegnen Kolleg*innen auf Augenhöhe. Sicherheitsbeauftragte sind nicht zu verwechseln mit Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa). Eine Sifa ist im Gegensatz zu Sicherheitsbeauftragten hauptberuflich tätig und von der Ausbildung entweder ein Ingenieur oder staatlich anerkannter Techniker bzw. Meister.

Was sind die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten?

Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgebenden, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden im Unternehmen zu gewährleisten. Zu ihren Aufgaben zählt:

  • Beobachten von Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz
  • Prüfen von Schutzausrüstungen (Vorhandensein und ordnungsgemäßes Tragen)
  • Teilnahme an ASA Sitzungen
  • Ansprechperson für Kolleg*innen
  • Kommunikation zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften

Sicherheitsbeauftragte sind jedoch nicht weisungsbefugt, die Aufsichtspflicht liegt beim Arbeitgebenden. Laut § 11 des Arbeitsschutzgesetz (ASiG) sind Sicherheitsbeauftragte Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss (ASA).

Wie erfolgt die Bestellung  von Sicherheitsbeauftragten?

Bei der Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten muss das Unternehmen auch Betriebs- und Personalrat beteiligen. Die Bestellung kann formlos erfolgen, erfolgt aber besonders in größeren Unternehmen in der Regel schriftlich.

Ist die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtend?

Für Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden ist die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten verpflichtend (§ 22 SGB VII). Verfügt ein Unternehmen über weniger als 20 Mitarbeitende, ist eine Bestellung nicht verpflichtend, kann aber trotzdem sinnvoll sein.

Wer kann Sicherheitsbeauftragte*r werden?

Grundsätzlich kann jede*r Mitarbeitende Sicherheitsbeauftragte*r werden. Es sollte eine räumliche, zeitliche und fachliche Nähe zu Kolleginnen sichergestellt sein. Demnach sollte ein*e Sicherheitsbeauftragte*r am selben Unternehmensstandort tätig sein, ähnliche Arbeitszeiten haben und gleiche oder ähnliche Tätigkeiten ausüben. Externe Sicherheitsbeauftragte können diese Kriterien nicht erfüllen, weshalb die Rolle immer von einem internen Mitarbeitenden übernommen wird.

Es empfiehlt sich, als Sicherheitsbeauftragten einen verantwortungsbewussten Mitarbeitenden auszuwählen. Personen mit Führungsverantwortung sollten diese Rolle jedoch nicht übernehmen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Eine fachliche Voraussetzung ist nicht nötig. Benötigte Kenntnisse werden im Rahmen einer Schulung vermittelt. Erfahre hier mehr zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragte*n.

Voraussetzungen für Sicherheitsbeauftragte

Schulung bzw. Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Um Sicherheitsbeauftragte*r zu werden, muss eine Schulung absolviert werden. Neben der Schulung zum Sicherheitsbeauftragte*n ist keine weitere fachliche Voraussetzung erforderlich. Die Schulung ist meist in Grund- und Aufbauschulung unterteilt. Um die Schulungsinhalte aufzufrischen und über den aktuellen Stand von rechtlichen Vorgaben informiert zu sein, wird die Teilnahme an Auffrischungen im Abstand von etwa 2-3 Jahren empfohlen.

Die Schulung kann digital oder persönlich vor Ort vorgenommen werden. Es gibt kompakte, digitale Schulungen, die in einem Tag zu absolvieren sind. Auffrischungen können digital in einem halben Tag abgeschlossen werden.

Der Arbeitgebende hat Sicherheitsbeauftragten die für die Aus- und Fortbildung benötigte Zeit zu genehmigen und für anfallende Kosten aufzukommen.

Erfahre hier mehr zur digitalen Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragte*n.

Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragten und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)?

Sicherheitsbeauftragte sind nicht zu verwechseln mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Sie unterscheiden sich in Pflicht, Aufgaben, Tätigkeit, Haftung und der Bestellung. Eine*n Sicherheitsbeauftragte*n zu haben entbindet nicht von der gesetzlichen Pflicht auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Erfahre hier mehr zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und zur gesetzlich vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Betreuung.

Unterschiede Sicherheitsbeauftragte*r und Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

Fazit

Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden verpflichtend, jedoch häufig auch in kleineren Betrieben sinnvoll. Sie dienen zur Unterstützung des Arbeitgebenden, um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und übernehmen diese Aufgabe ehrenamtlich. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitsschutzausschuss und die regelmäßige Fortbildung tragen Sicherheitsbeauftragte maßgeblich zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bei.

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Thomas Neubauer

Head of Occupational Safety, Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASIG gem. DGUV-V2) –BGHM, BG RCI, BGW, BG ETEM, BGHW, VBG, Brandschutzbeauftragter, Regalprüfer, Ausbildung Energieelektronik-Anlagentechnik und Elektrische Energieverteilung Hoch-Mittelspannung
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