Erfahre alles, was du wissen musst zur G 24 Untersuchung für hautgefährdende Tätigkeiten: Inhalt, Pflicht, Kosten, Häufigkeit.
Hauterkrankungen zählen zu den häufigsten Berufskrankheiten. Ursachen für Hauterkrankungen können die Nutzung von chemischen und biologischen Stoffen oder Feuchtarbeit und das Tragen von Handschuhen sein. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge zur Gefährdung der Haut, ehemals G 24 Untersuchung genannt, ist immer dann anzubieten, wenn Mitarbeitende Hautkontakt mit Wasser, Flüssigkeiten oder Chemikalien und biologischen Stoffen haben. Sie soll Erkrankungen wie Ekzemen, Dyshidrosen oder Allergien vorgebeugen.
Die G 24 Untersuchung bzw. Vorsorge für hautgefährdende Tätigkeiten dient dazu, Hauterkrankungen, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, frühzeitig zu erkennen und einen Schutz gegen sie zu gewährleisten. Hierbei stehen Mitarbeitende im Fokus, die beruflich viel mit Wasser, Reinigungs- und Desinfektionsmittel oder feuchten Lebensmitteln in Kontakt stehen oder für längere Zeit flüssigkeitsdichte Handschuhe tragen. Die G 24 Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Mitarbeitende werden ärztlich beraten und erhalten eine Untersuchung der Haut. Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der Schweigepflicht und werden nur dem Mitarbeitenden mitgeteilt. Der Arbeitgebende erhält lediglich eine Teilnahmebestätigung der Vorsorge.
Die G 24 Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und beinhaltet folgende Punkte:
Die G 24 Untersuchung ist für Personen erforderlich, die z.B. in folgenden Sektoren arbeiten:
Ob die G 24 Untersuchung verpflichten ist, hängt von der Stundenanzahl ab, die Mitarbeitende pro Tag mit Feuchtarbeit verbringen. Feuchtarbeit bezeichnet alle Tätigkeiten, bei denen Mitarbeitende mehr als zwei Stunden Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten haben, mindestens 15 Mal pro Arbeitstag ihre Hände waschen oder häufig zwischen flüssigkeitsdichten Handschuhen und Händewaschen wechseln müssen.
Eine Angebotsvorsorge muss zudem vorgeschlagen werden, wenn die Mitarbeitenden mit Stoffen wie N- Nitrosodiethanolamin (NDELA), N- Nitrosomorpholin (NMOR), wie auch bioverfügbaren Cobaltverbindungen arbeiten.
Die Pflichtvorsorge muss durchgeführt werden, wenn mit Epoxidharzen gearbeitet wird oder der Mitarbeitende mit Stoffen wie Beryllium, Nickel, Benzoapyren oder Blei in Berührung kommt.
Eine G 24 Untersuchung dauert in der Regel ca. 10 - 15 Minuten. Sie ist aufgeteilt in: Anamnese, Beratungsgespräch und eine Untersuchung der Haut.
Die Erstuntersuchung sollte vor Antritt der Tätigkeit erfolgen. Die erste Folgeuntersuchung einer G 24 Untersuchung nach sechs Monaten und alle weiteren Untersuchungen im Abstand von 3 Jahren erfolgen.
Eine G 24 Untersuchung bzw. arbeitsmedizinische Vorsorge zur Gefährdung der Haut kostet meist ca. 30-45 Euro und ist in der Regel mehrwertsteuerfrei.
In der Regel übernimmt der Arbeitgebende die Kosten der G 24 Untersuchung. Grundsätzlich kann die Untersuchung auch auf Selbstzahlerbasis durchgeführt werden.
Nein. Ein Hausarzt*in darf die G 24 Untersuchung in der Regel nicht durchführen.
Die G 24 Untersuchung dürfen Fachärzt*innen durchführen, die die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" tragen. Hausärzt*innen erfüllen diese Anforderungen meist nicht und dürfen die G 24 Untersuchung dann nicht durchführen.
Bei der Suche nach geeigneten Ärzt*innen kommt es neben der fachlichen Ausbildung auf Themen wie regionale Abdeckung, Verfügbarkeit, Service und digitale Unterstützung an.
Ein überbetrieblicher Anbieter wie kaer ermöglicht die Durchführung von G 24 Vorsorgeuntersuchungen:
Besonders im medizinischen Bereich und der Pflegebranche, aber auch für Berufe in der Land- u. Forstwirtschaft und der Lebensmittelverarbeitung sind sowohl die G 42 Untersuchung "Infektionsgefährdung" und die G 24 Untersuchung "Gefährdung der Haut" relevant. Die G 42 Untersuchung wird bei Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko durchgeführt.
Beide Untersuchungen können eine Pflicht- oder eine Angebotsvorsorge sein. Die Art der Vorsorge wird auf Grundlage der Gefahrenbeurteilung festgelegt. Sollen beide Untersuchungen durchgeführt werden, kann eine zusammenhängende Unterweisung zum Thema Gefährdung der Haut und Infektionsgefahr sinnvoll sein.
Die DGUV Information 250-005 "Verfahrensablauf beim Auftreten von Hauterkrankungen" beschreibt den genauen Ablauf der G 24 Untersuchung und deren konkrete Rechtsgrundlagen.
Die G 24 Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und dient dazu, die Haut der Mitarbeitenden, die beruflich häufig mit Feuchtigkeit in Kontakt kommen, zu schützen. Ob sie angeboten werden muss oder ob die Untersuchung verpflichtend ist, ist abhängig von der durchschnittlichen Feuchtarbeit pro Tag. Die Kosten übernimmt in der Regel der Arbeitgebende.
Wir bei kaer bieten dir moderne Arbeitsmedizin, die einfach ist und Spaß macht. Kurzfristige Verfügbarkeit, Betreuung vor Ort und digital sowie höchste Qualität sind für uns selbstverständlich. Alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen wir natürlich auch. Wir betreuen dich und deine Kollegen grundsätzlich bundesweit. Wenn deine Firma G 24 Untersuchungen durchführen möchte, sprecht uns an und wir machen euch sehr gerne ein Angebot.
Möchtest du dich um die Gesundheit deiner Kollegen kümmern? Wir helfen dir. Schreib uns eine kurze Nachricht und wir setzen uns so schnell wie möglich mit dir in Verbindung.
Dr. med. Beatus Buchzik, MBA
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Förderung für dich und deine Kollegen.
Gefahren und Unfälle am Arbeitsplatz vermeiden.
Mentale Gesundheit und Zufriedenheit fördern.
Rücken- und physische Gesundheit. Der Hauptursache für Fehlzeiten vorbeugen.