Erfahre alles, was du wissen musst zur G 25 Untersuchung: Inhalt, Pflicht, Kosten, Häufigkeit.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, früher G-Untersuchungen genannt, dienen der Früherkennung von Risiken und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz. Laut des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitenden arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. Hier erfährst du alles zur G 25 Untersuchung, die durchgeführt wird, wenn jemand im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte fährt, steuert oder überwacht.
Die G 25 Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung und dient der Feststellung, ob Arbeitnehmende die Voraussetzungen zum fahren, steuern oder überwachen von Fahrzeugen, Maschinen oder Geräten erfüllen. Die Untersuchung ist eine Eignungsuntersuchung. Die Mitarbeitenden werden ärztlich beraten und erhalten eine körperliche Untersuchung, eine Augenuntersuchung, eine Blutdruckmessung, ein EKG, einen Urintest und optional einen Hörtest und/oder eine Blutentnahme.
Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der Schweigepflicht und werden nur den jeweiligen Mitarbeitenden mitgeteilt. Der Arbeitgebende erhält eine Teilnahmebestätigung der Vorsorge.
Die G 25 Untersuchung beinhaltet die Untersuchung von Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte fahren, steuern und/oder diese überwachen. Innerhalb der Untersuchung wird festgestellt, ob Arbeitnehmende die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen. Es ist eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung. Im Vordergrund stehen:
Die G 25 Untersuchung ist erforderlich für Personen, die beruflich folgende Tätigkeiten ausüben:
Die G 25 kann grundsätzlich verpflichtend als auch freiwillig sein. Dies hängt maßgeblich von der individuellen Gefährdung ab. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgebende unter Mithilfe von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt, wird dokumentiert, ob eine G 25 Untersuchung erforderlich ist. Außerdem kann sie betrieblich vereinbart sein, z.B. im Rahmen einer Betriebsvereinbarung.
Eine G 25 Untersuchung dauert in der Regel etwa 20 - 40 Minuten. Sie ist aufgeteilt in: Anamnese, Beratungsgespräch, Fragebogen zur Tagesschläfrigkeit, körperliche Untersuchung, Sehtest, Blutdruckmessung, EKG, Urintest und optional Hörtest und Blutentnahme.
Eine G 25 Untersuchung hat keine festgelegten Intervalle mehr. Die erste Untersuchung sollte vor Beginn der jeweiligen Tätigkeit durchgeführt werden. Eine erneute Beurteilung ist bei neuem Risiko bzw. einer neuen Tätigkeit oder z.B. bei Krankheit möglich. Außerdem ist eine erneute Untersuchung der Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeit mit steigendem Alter empfehlenswert.
Eine G 25 Untersuchung kostet meist ca. 120 Euro - 150 Euro. Inbegriffen sind bereits mögliche Kosten für z.B. Urintest oder die Perimetrie.
In der Regel übernehmen Arbeitgebende die Kosten der G 25 Untersuchung. Grundsätzlich kann die Untersuchung auch auf Selbstzahlerbasis durchgeführt werden.
Ein Hausarzt*in darf in der Regel die G 25 Untersuchung nicht durchführen.
Die G 25 Untersuchung dürfen Fachärz*tinnen durchführen, die die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" tragen. Hausärzt*innen erfüllen diese Anforderungen häufig nicht und dürfen die G 25 Untersuchung dann nicht durchführen.
Bei der Suche nach geeigneten Ärzt*innen kommt es neben der fachlichen Ausbildung auf Themen wie regionale Abdeckung, Verfügbarkeit, Service und digitale Unterstützung an.
Ein überbetrieblicher Anbieter wie kaer ermöglicht die Durchführung von G 25 Vorsorgeuntersuchungen:
Bei der G 25 Untersuchung handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung, d.h. es wird geprüft, ob Arbeitnehmende physisch sowie psychisch fähig sind, die Tätigkeit auszuüben.
Einer Eignungsuntersuchung muss jedoch eine Rechtsgrundlage vorliegen, z.B. aus einer Gefährdungsbeurteilung.
Nein. Die G 25 gilt nicht für Personenbeförderung.
Arbeitnehmende, die beruflich Personen befördern, sollten alle 5 Jahre die Eignungsuntersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) machen. Die G 25 gilt nicht für Personenbeförderung. Die Fahrerlaubnisverordnung ist keine Rechtsgrundlage für die G 25 Untersuchung.
Die rechtlichen Grundlagen der G 25 Untersuchung werden in den DGUV Empfehlungen sowie in DGUV Information 250-010 konkretisiert.
Die G 25 Untersuchung ist eine Eignungsuntersuchung und prüft die Fähigkeit von Mitarbeitenden, Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte zu fahren, zu steuern und/oder zu überwachen. Die Kosten trägt in der Regel der Arbeitgebende. Firmen können sich von einem überbetrieblichen Dienstleister für die Betriebsmedizin betreuen lassen, der für die Beschäftigten die G 25 Untersuchung durchführt.
Wir bei kaer bieten dir moderne Arbeitsmedizin, die einfach ist und Spaß macht. Kurzfristige Verfügbarkeit, Betreuung vor Ort und digital sowie höchste Qualität sind für uns selbstverständlich. Alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen wir natürlich auch. Wir betreuen dich und deine Kollegen grundsätzlich bundesweit. Wenn deine Firma G 25 Untersuchungen durchführen möchte, sprecht uns an und wir machen euch sehr gerne ein Angebot.
Möchtest du dich um die Gesundheit deiner Kollegen kümmern? Wir helfen dir. Schreib uns eine kurze Nachricht und wir setzen uns so schnell wie möglich mit dir in Verbindung.
Dr. med. Beatus Buchzik, MBA
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Förderung für dich und deine Kollegen.
Gefahren und Unfälle am Arbeitsplatz vermeiden.
Mentale Gesundheit und Zufriedenheit fördern.
Rücken- und physische Gesundheit. Der Hauptursache für Fehlzeiten vorbeugen.