Erfahre alles, was du wissen musst, zur psychischen Gefährdungsbeurteilung - Inhalt, Ablauf, Pflicht, Kosten, Häufigkeit. Informiere dich jetzt.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung oder Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme im Rahmen des Arbeitsschutzes. Mitarbeiter*innen, die ohne psychische Belastungen arbeiten können, sind zufriedener und produktiver. Zeitdruck, Unterbrechungen oder das Verhalten von Führungskräften haben einen Einfluss auf die Psyche. Da psychische Belastungen und Erkrankungen rapide ansteigen ist die psychische Gefährdungsbeurteilung eine sehr sinnvolle Maßnahme, um das Thema mentale Gesundheit im Betrieb anzugehen. Wir zeigen dir, was du wissen musst wie Durchführung, mögliche Maßnahmen, Kosten oder Rechtsgrundlagen.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein hilfreiches Instrument, um das Thema mentale Gesundheit im Betrieb strukturiert zu verstehen und anzugehen. Sie ist zudem im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben für alle Arbeitgeber. Es werden nie einzelne Mitarbeitende geprüft, sondern immer nur die Arbeitsbedingungen. Durch eine strukturierte und digitale Durchführung, können Ergebnisse kosteneffizient erreicht werden. Wichtig ist jedoch, dass die Durchführung professionell und unter Einbeziehung der Organisation erfolgt.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung dient dazu, psychische Belastungen, Beschwerden und Beanspruchungen bei der Arbeit sichtbar zu machen. Dabei steht nicht die psychische Gesundheit der einzelnen Person im Vordergrund, sondern vielmehr die Arbeitsbedingungen, d.h. das soziale Miteinander, die Arbeitsumgebung, die Arbeitsinhalte und die Arbeitszeitgestaltung. Die Erfassung von psychischen Belastungen ist eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht. Seit 2013 ist dies explizit im Arbeitsschutzgesetz vorgegeben.
Der Inhalt einer psychischen Gefährdungsbeurteilung ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und welche mentalen Risiken es im Betrieb gibt. Im Vordergrund steht die Beurteilung folgender Felder
Durch die strukturierte Erfassung der Arbeitsbedingungen entlang der unterschiedlichen Kriterien ergibt sich ein gutes und umfassendes Bild möglicher psychischer Belastungen und Möglichkeiten zur Vorsorge.
Das Thema mentale Gesundheit und psychische Belastungen ist ein sensibles Thema. Da die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung die Mitarbeitenden direkt einbindet, ist es sehr wichtig einige Rahmenbedingungen einzuhalten. Dann kann sie auch ihr volles Potential entfalten
Werden diese Best-Practices eingehalten, dann ist die psychische Gefährdungsbeurteilung ein sehr wirksames Mittel die mentale Gesundheit im Betrieb positiv zu verändern.
Es gibt keine vorgeschriebene Form für die Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung. Möglich sind z.B. Online-Befragungen, Interviews oder Workshops. Da sich psychische Belastungen nicht objektiv messen lassen, wie z.B. Gefahrstoffe oder eine Lärmbelästigung, ist es sinnvoll, die Mitarbeiter*innen bei Beurteilung der Arbeitssituation einzubinden und sie direkt zu befragen. Dies erhöht auch die Akzeptanz bei der Durchführung und späterer Verbesserungsmaßnahmen.
Ein beispielhafter Ablauf einer psychischen Gefährdungsbeurteilung ist:
Die Maßnahmen sollten immer individuell auf die jeweilige Situation und Firma abgestimmt sein. Entscheidend ist, welche Problemfelder erkannt wurden und wie man sie bestmöglich adressiert, um sinnvolle Vorsorge zu ermöglichen. Einige Beispiele für Maßnahmen können sein:
Die Kosten für eine psychische Gefährdungsbeurteilung variieren mit der Art der Durchführung (online Befragung, Workshop, Interviews) und der Anzahl der Mitarbeiter*innen im Unternehmen. Bei 100 Mitarbeiter*innen liegen die Kosten bei ca. 15€ - 20€ pro Mitarbeiter*in, bei 1.000 Mitarbeiter*innen bei ca. 7,50€ - 10,00€ pro Mitarbeiter*in. Je nach Ergebnis der Befragung können weitere Kosten für Maßnahmenentwicklung und Umsetzung anfallen.
Gefährdungsbeurteilungen, wie auch die psychische Gefährdungsbeurteilung, sind für Organisationen ab einem Beschäftigten vorgeschrieben. Sie gilt damit für jeden Arbeitgeber in Deutschland.
Ja. Jedes Unternehmen ist ab einem Beschäftigten verpflichtet, regelmäßig eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§5Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG). Die Teilnahme an der Beurteilung ist für Mitarbeiter*innen freiwillig.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht keine festgelegten Fristen vor. Eine Re-Evaluation des Betriebes sollte erfolgen, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern oder neue Gefährdungen auftreten. Ansonsten ist eine Aktualisierung und Überprüfung nach 24 Monaten ratsam.
Das Arbeitsschutzgesetz stellt die rechtliche Grundlage des Arbeitsschutzes dar und beinhaltet als zentrales Element die Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist in §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes und zugleich ein sehr wirksames Instrument, um das Thema mentale Gesundheit im Betrieb zu verstehen und mögliche Handlungsfelder zu identifizieren. Eine Durchführung muss einfach und effektiv sein, wie z.B. durch eine Online-Mitarbeitenden-Befragung, und professionell in der Organisation durchgeführt werden. Die Maßnahmen werden individuell auf die Firmensituation zugeschnitten.
Wir führen kompetent, flexibel und auch kurzfristig psychische Gefährdungsbeurteilungen durch. Mit uns erfüllst die gesetzlichen Vorschriften einfach und kompetent. Wir helfen euch, sinnvolle Maßnahmen zu entwickeln und bei Bedarf zu begleiten. Von Start Ups über Mittelstand bis zu Konzernen.
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Dr. med. Beatus Buchzik, MBA
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