Arbeitssicherheit

Sicherheitsunterweisung und Unterweisung Arbeitsschutz

Erfahre alles, was du wissen musst, zum Thema Sicherheitsunterweisung bzw. Unterweisung Arbeitsschutz. Informiere dich jetzt.

Thomas Neubauer
April 16, 2024
Lesezeit:
7 Minuten

Im Jahr 2022 gab es in Deutschland 787.412 meldepflichtige Arbeitsunfälle (Link). Um diese Arbeitsunfälle bestmöglich zu vermeiden, sind Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeitenden zu unterweisen. Diese Unterweisungen werden Sicherheitsunterweisung oder Unterweisung Arbeitsschutz genannt. Rechtliche Grundlage dafür ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Hier erhältst du alle nötigen Informationen, um der Unterweisungspflicht nachkommen zu können: was Sicherheitsunterweisungen sind, wie sie durchgeführt werden und was du zum Beispiel zum Thema Brandschutzunterweisung alles beachten musst.

Zusammenfassung

Sicherheitsunterweisungen sind für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Ziel dieser Unterweisungspflicht ist es, die Sicherheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Deshalb müssen sie über mögliche Gefahren aufgeklärt werden und das richtige Verhalten in Notsituationen erlernen. Die Unterweisung Arbeitsschutz muss dabei auf den jeweiligen Arbeitsplatz ausgerichtet sein. Gängige Unterweisungen sind unter anderem die Brandschutzunterweisung und die Sicherheitsunterweisung "Büroarbeitsplatz". Unterweisen darf der Arbeitgebende selbst oder sich unterstützen lassen von z.B. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). In der Regel müssen Sicherheitsunterweisungen mindestens einmal jährlich wiederholt und dokumentiert werden.

Definition: Was ist eine Sicherheitsunterweisung?

Sicherheitsunterweisungen (auch: Unterweisungen Arbeitsschutz) spielen eine wichtige Rolle bei der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die notwendig sind, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Kurz gesagt: Mitarbeitende müssen lernen, ihre Gesundheit und die ihrer Kolleg*innen im Arbeitsalltag zu schützen. Diese Sicherheitsunterweisungen werden auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Die genauen Inhalte sind auf den jeweiligen Arbeitsplatz zugeschnitten. In der Regel beinhalten sie die Arbeitsplatzsicherheit, den Umgang mit Gefahrstoffen, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Ergonomie und Verhaltensweisen in Notfallsituationen.

Welche Themen gibt es bei Sicherheitsunterweisungen?

Es gibt eine sehr große Anzahl an möglichen Unterweisungsthemen. Die Themen richten sich nach den konkreten Aufgaben und Risiken der Positionen. Sehr häufige Unterweisungsthemen sind:

  • Arbeitsschutz allgemein
  • Gefahrstoffe
  • Brandschutz
  • Erste Hilfe
  • Heben und Tragen von Lasten
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Lärm
  • Mutterschutz
  • Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch psychische Belastungen

Diese Themen sind nicht verbindlich! Ein Blick in die Gefährdungsbeurteilung hilft, die wichtigen Themen für dein Unternehmen zu definieren. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgebenden auch, welche Unterweisungen erforderlich sind.

Wie werden Sicherheitsunterweisungen durchgeführt?

Wie genau eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt wird, kann von Unternehmen zu Unternehmen variieren und ist dabei natürlich auch von den Inhalten der Unterweisung abhängig. Grob sollte eine Unterweisung Arbeitsschutz jedoch wie folgt ablaufen:

Ablauf einer Sicherheitsunterweisung

Wer darf eine Sicherheitsunterweisung durchführen?

Der Arbeitgebende trägt die Verantwortung dafür, dass seine Mitarbeitenden entsprechend ihrer Tätigkeit unterwiesen werden. Die Durchführung kann er allerdings auch an eine andere qualifizierten Person übertragen. In kleineren Unternehmen übernimmt die Durchführung der Unterweisung in der Regel der Arbeitgebende selber. In mittleren und größeren Unternehmen wird die Arbeitsschutzunterweisung häufig von einer Führungskraft bzw. mit Unterstützung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) durchgeführt.

Durch das Beauftragen eines externen Dienstleisters wie kaer, kann die Sicherheitsunterweisung einfach, flexibel und sicher durchgeführt werden und es kann sichergestellt werden, dass alle Arbeitnehmenden über Maßnahmen zur Gefahr- und Risikovermeidung am Arbeitsplatz ausreichend aufgeklärt sind. Hier kannst du mehr erfahren.

Wie häufig müssen Mitarbeitende unterwiesen werden?

Die Durchführung einer Sicherheitsunterweisung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmende mit den Maßnahmen zur Gefahren- und Risikovermeidung vertraut sind. Wann diese erfolgen muss, ist klar geregelt:

  • Erstunterweisung: müssen bei Einstellung eines neuen Mitarbeitenden, bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes oder bei Einführung neuer Maschinen, Geräte etc. durchgeführt werden
  • Wiederholungsunterweisung: Sicherheitsunterweisungen müssen mindestens einmal jährlich wiederholt werden, für Mitarbeitende unter 18 Jahren sogar halbjährlich
  • Anlassbezogene Wiederholungsunterweisung: nach Unfällen, Beinahunfällen oder bei sicherheitswidrigem Verhalten muss eine erneute Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden

Können Unterweisungen online durchgeführt werden?

Unterweisungen können sowohl persönlich als auch online durchgeführt werden. Jedoch kann insbesondere für mittlere oder große Unternehmen die Onlinedurchführung einfacher und zeitsparender sein, weil Mitarbeitende diese flexibel und ortsunabhängig durchführen können. Dabei kann zwischen einer direkten Unterweisung in Form eines Online Meetings und einer Unterweisung über ein Lern Management System (LMS) gewählt werden.

Folgende Kriterien müssen laut DGUV Informationen erfüllt sein:  

  • es muss überprüft werden, ob alle Mitarbeitenden die Inhalte verstanden haben
  • Teilnehmende müssen die Möglichkeit haben, Rückfragen zu stellen
  • die Inhalte müssen auf den Arbeitsplatz der Mitarbeitenden zugeschnitten sein
  • eine rechtssichere Dokumentationsmöglichkeit muss sichergestellt sein

Dies Kriterien lassen sich mit Online-Unterweisungen in der Regel sicherstellen, so dass die Vorteile genutzt werden können.

Vorteile einer Onlineunterweisung

kaer bietet dir die Möglichkeit, deine Unterweisungen schnell, einfach und flexibel online durchzuführen. Zudem kannst du in unserem Portal sehen, auf welchem Stand jeder einzelne Mitarbeitende ist und kannst so sicherstellen, dass alle ausreichend über die Maßnahmen zur Gefahren- und Risikovermeidung informiert sind. Hier kannst du mehr erfahren.

Ist die Durchführung einer Sicherheitsunterweisung verpflichtend?

Ja, Arbeitgebende sind gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitnehmende ausreichend und angemessen zu unterweisen. Grundlage dafür bietet die Gefährdungsbeurteilung  (§ 12 ArbSchG und § 2 DGUV Vorschrift 1).

Arbeitnehmende sind ebenso verpflichtet, gemäß der Unterweisung des Arbeitgebenden zu handeln.

Ist die Dokumentation der Sicherheitsunterweisung verpflichtend?

Ja, Sicherheitsunterweisungen werden auf Basis der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und müssen entsprechend dokumentiert werden.

Mögliche Folgen bei Vernachlässigung der Unterweisungspflicht

Nach einem Arbeitsunfall wird üblicherweise untersucht, ob der betroffene Mitarbeiter durch den Arbeitgebenden ordnungsgemäß und ausreichend unterwiesen wurde. Ist das nicht der Fall, muss der Arbeitgebende mit einer Schadensersatzforderung rechnen. Zudem kann der Unfallversicherungsträger bei Verstoß gegen die Unterweisungspflicht ein Bußgeld verhängen.

Rechtliche Grundlage der Unterweisungen

Durch regelmäßige Unterweisungen machen Arbeitgebende den Arbeitsplatz für Mitarbeitende sicherer und erfüllen gleichzeitig ihre Unternehmenspflicht. Diese Pflicht ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt:

Gesetze:

Verordnungen:

Brandschutzunterweisung: Was ist zu beachten?

Brandgefahr besteht in allen Unternehmen, auch in reinen Bürogebäuden, deshalb ist die Durchführung einer Brandschutzunterweisung auch für jedes Unternehmen verpflichtend. Auch für die Brandschutzunterweisung muss zuerst eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen, innerhalb dieser mögliche Brandrisiken identifiziert werden.

Inhalte der Brandschutzunterweisung sind:

  • Aufklärung über Brandgefahren
  • Aufklärung über Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher und Alarmierungseinrichtungen
  • richtige Verhaltensweisen in Gefahrensituationen wie Auskunft über Flucht- und Rettungswege sowie das Evakuierungsverhalten

Eine Brandschutzunterweisung muss mindestens einmal jährlich und bei Änderung der Gefahrenlage durchgeführt werden.

Ebenfalls aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich die Anzahl an Brandschutzhelfern, über die ein Unternehmen verfügen muss. In der Regel müssen es etwa 5 % der Beschäftigten sein, die eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer absolvieren. Brandschutzhelfer haben folgende Aufgaben:

  • Bekämpfung von Entstehungsbränden
  • Hilfe bei einer Evakuierung
  • Einweisen der Feuerwehr
  • Anwesenheitsliste führen und die Vollständigkeit der Mitarbeitenden an der Sammelstelle überprüfen

Theoretische Kenntnisse und praktische Übungen, wie beispielsweise den Umgang mit Feuerlöschern, erlernen die Brandschutzhelfer im Rahmen einer kurzen Ausbildung.

Übliches Verhältnis Mitarbeitende und Brandschutzhelfer 20:1

Während Brandschutzhelfer nur im Ernstfall eines Brandes zu Stelle sein müssen, sind Brandschutzbeauftragte in einem Unternehmen für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften verantwortlich. Brandschutzbeauftragte spielen also eher eine strategische Rolle und sind für die langfristige Sicherstellung eines effektiven betrieblichen Brandschutzes im Unternehmen verantwortlich.

Sicherheitsunterweisung im Büro: Was ist zu beachten?

Die Sicherheitsunterweisung "Büroarbeitsplatz" beinhaltet den richtigen Umgang mit Arbeitsmitteln. Unter Arbeitsmitteln versteht man unter anderem die ergonomisch korrekte Einstellung des Schreibtischstuhls, ggf. die Höhe des Schreibtisches und die richtige Positionierung von Bildschirm, Tastatur, etc. Eine solche Unterweisung ermöglicht es den Mitarbeitenden sicher und ohne gesundheitlichen Beeinträchtigungen arbeiten zu können. Diese Unterweisung ist ebenfalls vor Beschäftigungsbeginn eines neuen Mitarbeitenden durchzuführen, wenn neue Bürotechniken oder -geräte eingeführt werden oder eine neue Gefährdung entsteht. Danach ist die Unterweisung mindestens jährlich zu wiederholen. Außerdem muss sie genau wie jede andere Überweisung dokumentiert werden.

Fazit

Sicherheitsunterweisungen sind ein wichtiges Thema, um die Sicherheit deiner Mitarbeitenden zu gewährleisten und ihre Gesundheit zu schützen. Deshalb sind sie auch für jedes Unternehmen verpflichtend. Es gibt verschiedene Zeitpunkte, wann Sicherheitsunterweisungen, auf jeden Fall durchgeführt werden müssen: Erstunterweisungen, Wiederholungsunterweisungen und anlassbezogene Wiederholungsunterweisungen. Verantwortlich für Sicherheitsunterweisungen ist der Arbeitgebende, er kann diese Unterweisungen auch selber durchführen oder sich von einer qualifizierten Person unterstützen lassen.

Insbesondere bei größeren Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden und ggf. auch mehreren Standorten kann es schwierig sein, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen für jeden einzelnen Mitarbeitenden erfüllt sind. Hier helfen online Unterweisungen über ein Lernmanagement-System. Erfahre hier mehr dazu.

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Dein Ansprechpartner

Thomas Neubauer

Head of Occupational Safety, Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASIG gem. DGUV-V2) –BGHM, BG RCI, BGW, BG ETEM, BGHW, VBG, Brandschutzbeauftragter, Regalprüfer, Ausbildung Energieelektronik-Anlagentechnik und Elektrische Energieverteilung Hoch-Mittelspannung
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