Arbeitsmedizin

G 20 Vorsorge: Lärm

Erfahre alles, was du wissen musst zur Vorsorge Lärm (ehem. G 20): Inhalt, Pflicht, Dauer, Kosten, Haus- und HNO-Ärzt*innen.

Dr. med. Beatus Buchzik
July 24, 2024
Lesezeit:
5 Minuten

Bei Tätigkeiten in einer lauten Umgebung, besteht das Risiko, dass das Gehör der Arbeitnehmenden langfristig geschädigt wird. Das Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge "Lärm" (ehem. G 20 Untersuchung) ist es, diese Gehörschäden rechtzeitig zu erkennen, damit eine ausreichende Funktionsfähigkeit des Gehörs erhalten bleibt und Arbeitnehmende bestmöglich geschützt werden können. Früher war die Vorsorge unter der Bezeichnung G 20 bekannt. Da de Begriff bis heute noch in vielen Firmen verwendet wird, wird dieser Begriff auch im Folgenden verwendet. Hier erfährst du, ob die Vorsorge für deine Arbeitnehmenden als Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge oder Wunschvorsorge angeboten werden muss oder kann und was du sonst alles zum Thema Lärm am Arbeitsplatz wissen musst.

Zusammenfassung

Die arbeitsmedizinische Vorsorge Lärm (ehem. G 20 Untersuchung) ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes. Dabei soll das Gehör von Arbeitnehmenden geschützt werden, die starkem Lärm am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Sie umfasst einen Hörtest, eine ärztliche Untersuchung und Beratung zur Gehörschutzauswahl. Die Durchführung hängt von der Lärmexposition und vom Spitzenschalldruck ab und kann verpflichtend, angeboten oder auf Wunsch erfolgen. Die Untersuchung wird in der Regel von Betriebsärztinnen durchgeführt und - wenn nötig - werden HNO-Ärztinnen unterstützend hinzugezogen. Kosten für die G 20 Untersuchung werden üblicherweise vom Arbeitgebenden übernommen.

Was ist Inhalt der G 20 Untersuchung bzw. Vorsorge Lärm?

Inhalt der G20 Untersuchung ist ein Hörtest sowie eine ärztliche Untersuchung. Der Hörtest misst die Fähigkeit, verschiedene Töne bei unterschiedlichen Frequenzen zu erkennen, um die Gehörgesundheit beurteilen zu können. Während des Tests werden Töne in unterschiedlicher Lautstärke und Frequenz abgespielt, und der Arbeitnehmende signalisiert, zu welchem Zeitpunkt er diese wahrnimmt, indem er eine Taste drückt oder ein Handzeichen gib. Bei der Messung wird jedes Ohr getrennt bewertet. Dadurch kann das Hörvermögen für jedes einzelne Ohr einzeln geprüft und eventuelle Hörverluste festgestellt werden. Außerdem beinhaltet die G 20 Untersuchung eine Beratung zur Auswahl und Benutzung eines Gehörschutzes sowie eine Aufklärung zu lärmbedingten Gefahren.

Vor Durchführung der Vorsorge Lärm (ehem. G 20 Untersuchung) muss der Arbeitnehmende keinem Lärm von mehr als 80 dB ausgesetzt gewesen sein.

Sollte es Auffälligkeiten bei der Untersuchung geben, wird ergänzend die Vorsorge Lärm II (ehem. G20 II) durchgeführt. Sollte ein Hörverlust festgestellt werden, wird die Ergänzungsuntersuchung Lärm III (ehem. G20 III) durchgeführt.

Ein möglicher Hörverlust sollte im Folgenden auch mit ausgebildeten HNO-Ärzt*innen weiter besprochen werden.

Für wen ist eine G 20 Untersuchung erforderlich?

Eine G 20 Untersuchung zu veranlassen oder anzubieten ist erforderlich, wenn Arbeitnehmende einer Lärmbelastung ausgesetzt sind. Diese Belastung wird durch die Gefährdungsbeurteilung festgestellt.

Häufig sind Arbeitnehmende in den folgenden Bereichen gefährdet: 

  • in der Industrie
  • auf Baustellen und bei Einsatz von Maschinen und Werkzeugen
  • Flughafen- und Flugzeugwartungspersonal
  • Musiker*innen und Veranstaltungstechniker*innen
  • in der Schwerindustrie (z.B. Bergwerke, Stahlwerke)

Pflicht: Ist die G 20 eine Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge oder eine Wunschvorsorge?

Ob es sich bei der G 20 Untersuchung um eine Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge oder Wunschvorsorge handelt, ist abhängig von zwei Faktoren: dem Tages-Lärmexpositionspegel und dem Spitzenschalldruckpegel. Beides wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beurteilt. Der Lärmexpositionspegel und die Dauer der Belastung sind entscheidendend, um eine mögliche Gefährdung des Gehörs von Arbeitnehmenden einschätzen zu können.

Wenn bei einer Tätigkeit die Lärmexposition über 85 dB(A) liegt oder der Spitzenschalldruckpegel über 137 dB(C), muss eine G 20 Untersuchung durchgeführt werden. In dem Falle ist es also für den Arbeitgebenden verpflichtend, die G 20 Untersuchung zu veranlassen. Liegt die Lärmexposition bei 80 dB(A) oder darüber oder der Spitzenschalldruckpegel bei mindestens 135 dB(C), handelt es sich um eine Angebotsvorsorge, das heißt, der Arbeitgebende muss den Arbeitnehmenden diese Untersuchung anbieten. Liegen die Werte unter den angegebenen Bereichen, besteht keine Pflicht oder Angebotspflicht. Jedoch muss auf Wunsch der Arbeitnehmenden eine Vorsorge ermöglicht werden.

Die Art der Vorsorge ist abhängig von der Lärmexposition und dem Spitzenschalldruckpegel.

Wie lange dauert eine G 20 Untersuchung?

Die Dauer der G 20 Untersuchung ist abhängig von den Inhalten der Untersuchung. Der Hörtest dauert nur in etwa 15-30 Minuten. Die darauffolgende Besprechung ist richtet sich nach den Ergebnissen und den Bedingungen des Arbeitsplatzes.

Wie oft muss die G 20 Untersuchung durchgeführt werden?

Eine Erstuntersuchung der G 20 Untersuchung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Diese erste Untersuchung ist maximal ein Jahr gültig. Wiederholungsuntersuchungen sind maximal drei Jahre gültig, das heißt, die Nachuntersuchung muss spätestens alle drei Jahre durchgeführt werden.

Was kostet eine G 20 Untersuchung?

Die G 20 Untersuchung kostet etwa zwischen 40 und 50 Euro für Hörtest, Anamnese und Beratung. Sind spezielle Ergänzungsuntersuchungen bei Auffälligkeiten oder besonderen Arbeitsbedingungen nötig, kann dieser Preis jedoch abweichen.

Wer übernimmt die Kosten für die G 20 Untersuchung?

Die Kosten für die G 20 Untersuchung übernimmt in der Regel der oder die Arbeitgeber*in. Alternativ kann die Untersuchung auf Selbstzahlerbasis durchführen lassen.

Können Hausärzt*innen oder HNO-Ärzt*innen die G 20 Untersuchung durchführen?

Nein. Die G 20 Untersuchung darf, nur von Ärzt*innen mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" durchgeführt werden. Hausärzt*innen und HNO-Ärzt*innen verfügen in der Regel nicht über diese Qualifikation und dürfen die G20 Untersuchung deshalb nicht durchführen.

Ärzt*innen, die für die Bewertung der Gesundheitsrisiken verantwortlich sind, müssen über das erforderliche Fachwissen verfügen. Ist dies nicht der Fall, sollte Unterstützung durch spezialisierte HNO-Ärzt*innen hinzugezogen werden.

Ärztin untersucht Ohr des Patienten
Bei der G 20 Untersuchung kann es sinnvoll sein, einen HNO-Arzt oder eine HNO-Ärztin hinzuzuziehen.

Fazit

Die G20 Untersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes, der dazu beiträgt, die Gesundheit der Arbeitnehmenden vor lärmbedingten Gehörschäden zu schützen. Ob die Untersuchung durchgeführt oder angeboten werden muss oder ob sie nur auf Wunsch der Mitarbeitenden durchgeführt wird, ist dabei abhängig von der Lärmexposition und vom Spitzenschalldruck. Durch die regelmäßige Durchführung dieser Untersuchung können potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

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