THC kann die Reaktionsfähigkeit und Konzentration beeinträchtigen. Erfahre hier, welche Regeln am Arbeitsplatz gelten und worauf Unternehmen achten sollten

Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) wurde der private Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.[6]
Für viele Unternehmen wirft diese Gesetzesänderung jedoch neue Fragen auf: Darf Cannabis vor oder während der Arbeit konsumiert werden? Wie ist mit möglichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz umzugehen? Und welche Pflichten haben Arbeitgeber, wenn die Sicherheit von Beschäftigten gefährdet sein könnte?
Auch nach der Teillegalisierung bleibt der Arbeitsschutz oberste Priorität. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen und Gefährdungen im Betrieb zu vermeiden. Beschäftigte dürfen ihre Arbeit nicht unter dem Einfluss von Substanzen ausüben, wenn dadurch sie selbst oder andere gefährdet werden können. Deshalb sind klare betriebliche Regelungen, eine offene Kommunikation und geschulte Führungskräfte wichtige Voraussetzungen für einen rechtssicheren und verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Cannabis am Arbeitsplatz.
Cannabis wirkt anders als Alkohol und kann Aufmerksamkeit, Konzentration sowie Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.[1][2]
Da die Wirkung individuell unterschiedlich ausfällt und nicht immer eindeutig beurteilt werden kann, stellt der Konsum insbesondere bei sicherheitskritischen Tätigkeiten eine Herausforderung für Unternehmen dar.
Arbeitgeber sind auch nach der Teillegalisierung weiterhin verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Beschäftigte dürfen ihre Arbeit nicht unter dem Einfluss von Substanzen ausüben, wenn dadurch sie selbst oder andere gefährdet werden können.[3][4]
Besonders bei Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial , etwa beim Führen von Fahrzeugen, dem Bedienen von Maschinen oder Arbeiten mit Absturzgefahr, sollten Unternehmen klare Prozesse für den Umgang mit Verdachtsfällen etablieren. [4] [5]
Klare betriebliche Regelungen, geschulte Führungskräfte und ein einheitliches Vorgehen bei Verdachtsfällen schaffen Orientierung und unterstützen Unternehmen dabei, Arbeitsschutz und Rechtssicherheit auch nach der Teillegalisierung wirksam umzusetzen.[1][4]
Cannabis wirkt anders als Alkohol. Während Alkohol vergleichsweise gleichmäßig vom Körper abgebaut wird, können die Wirkungen von Cannabis deutlich länger anhalten und individuell sehr unterschiedlich ausfallen. Deshalb lässt sich nicht pauschal beurteilen, wann eine Person nach dem Konsum wieder uneingeschränkt arbeits- oder fahrtüchtig ist.[2]
Unmittelbar nach dem Konsum können unter anderem Aufmerksamkeit, Reaktionsvermögen, Konzentration und Koordination beeinträchtigt sein.[2]
Auch wenn sich Betroffene nach einigen Stunden wieder leistungsfähig fühlen, können bestimmte Einschränkungen, etwa eine verlangsamte Reaktion auf unerwartete Situationen oder eine verminderte Konzentrationsfähigkeit, weiterhin bestehen.[2]
Hinzu kommt, dass sich Cannabis nicht so einfach nachweisen lässt wie Alkohol. Ein positiver Test bedeutet nicht automatisch, dass eine Person zum Testzeitpunkt tatsächlich beeinträchtigt ist, da bestimmte Abbauprodukte noch längere Zeit nach dem Konsum nachweisbar sein können.[2]
Für Arbeitgeber ist daher entscheidend, mögliche Beeinträchtigungen der Arbeitsfähigkeit zu beurteilen, nicht allein das Testergebnis.
Mit dem Cannabisgesetz (CanG) wurde der private Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert. Für die Unternehmen steht jedoch nicht die Frage im Vordergrund, ob Beschäftigte Cannabis konsumieren dürfen, sondern ob sie ihre Tätigkeit sicher ausführen können. Genau hier setzt der Arbeitsschutz an. [7]
Beschäftigte dürfen sich nicht in einen Zustand versetzen, der sich oder andere gefährdet.
Nach § 15 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 dürfen Beschäftigte ihre Sicherheit oder die Sicherheit anderer nicht durch den Einfluss von Alkohol, Drogen oder bestimmten Medikamenten gefährden.[4]
Arbeitgeber müssen bei erkennbaren Beeinträchtigungen handeln.
Nach § 7 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 dürfen Beschäftigte, die ihre Arbeit aufgrund einer erkennbaren Beeinträchtigung nicht sicher ausführen können, nicht mit entsprechenden Tätigkeiten beschäftigt werden.[4]
Führungskräfte tragen Verantwortung für die Arbeitssicherheit.
Arbeitgeber und Führungskräfte sind verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu vermeiden und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Werden offensichtliche Beeinträchtigungen ignoriert, kann dies, insbesondere nach einem Unfall, rechtliche Konsequenzen haben.[3]
Bei bestimmten Tätigkeiten können bereits geringe Beeinträchtigungen der Aufmerksamkeit, Konzentration oder Reaktionsfähigkeit schwerwiegende Folgen haben. Deshalb gelten hier besonders hohe Anforderungen an die sichere Ausführung der Arbeit.[5]
Dazu gehören insbesondere (aber nicht nur):
In diesen Bereichen sollten Unternehmen klare betriebliche Regelungen treffen und im Verdachtsfall prüfen, ob Beschäftigte ihre Aufgaben sicher ausführen können. Der Schutz aller Beteiligten hat dabei stets Vorrang.
Ein sicherer Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz beginnt mit klaren Regeln und gut vorbereiteten Führungskräften.[1][4]
Verbindliche betriebliche Regelungen schaffen
Festlegen, welche Vorgaben zum Konsum berauschender Mittel während der Arbeitszeit und auf dem Betriebsgelände gelten. Klare Regelungen schaffen Orientierung und erhöhen die Rechtssicherheit.[1][4]
Richtig im Verdachtsfall handeln
Bei einer möglichen Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit sollten Führungskräfte:
Drogentests
Drogentests sind grundsätzlich nur mit Einwilligung der betroffenen Person zulässig. Entscheidend ist jedoch nicht allein das Testergebnis, sondern ob die Tätigkeit sicher und verantwortungsvoll ausgeführt werden kann.[1][2]
Die Teillegalisierung von Cannabis ändert nichts an den Pflichten im Arbeitsschutz. Arbeitgeber sind weiterhin dafür verantwortlich, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu vermeiden. Da Cannabis die Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen kann, ist ein verantwortungsvoller Umgang im Arbeitsalltag unerlässlich – insbesondere bei sicherheitskritischen Tätigkeiten.
Auch wenn Cannabis legal konsumiert werden darf, ist vom Konsum vor oder während der Arbeit aufgrund möglicher Beeinträchtigungen von Konzentration, Reaktionsfähigkeit und Sicherheit klar abzuraten.
Klare betriebliche Regelungen, gut geschulte Führungskräfte und ein einheitliches Vorgehen bei Verdachtsfällen schaffen Orientierung und tragen dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. So lassen sich Sicherheit, Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten auch nach der Teillegalisierung wirksam schützen.
[1]: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). (2024). Cannabis bei der Arbeit: Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz nach der Legalisierung. DGUV-Fachportal. https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/suchtpraevention/cannabis-bei-der-arbeit/index.jsp
[2]: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). (2024). Die Cannabislegalisierung und ihre Bedeutung für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Antworten auf häufige Fragen. DGUV-Publikation 4983. https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4983
[3]: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG). (1996). § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html
[4]: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). (2024). 11 Fragen und Antworten: Cannabis-Legalisierung und Arbeitsschutz (DGUV Vorschrift 1). BG BAU Fachmedien. https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/gesundheitsschutz/cannabis-legalisierung-arbeitsschutz-faq
[5]: Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW). (2024). Cannabis am Arbeitsplatz: Handlungshilfen für sicherheitskritische Bereiche. BGHW-Magazin. https://hundertprozent.bghw.de/cannabis-ein-jahr-nach-der-teillegalisierung
[6] Bundesministerium für Gesundheit. (2024). Cannabisgesetz (CanG). Bundesministerium für Gesundheit. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/cannabisgesetz
[7]: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). (2024). Kein Platz für Cannabis bei der Arbeit und in der Schule. DGUV-Pressemitteilung. https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/presse_detail_en_616838.jsp
*Die Inhalte dieses Beitrages wurden mit Hilfe von KI erstellt*
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Dr. med. Beatus Buchzik, MBA
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