Arbeitssicherheit

Sicherheitsbeauftragte: Pflicht, Aufgaben und Voraussetzungen

Erfahre alles, was du zum Thema Sicherheitsbeauftragter wissen musst: Aufgaben, Bestellung und Schulung. Informiere dich jetzt.

Thomas Neubauer
August 1, 2024
Lesezeit:
5 Minuten

Sicherheitsbeauftragte spielen eine entscheidende Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie tragen dazu bei, Unfälle zu verhindern und die Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. In der Regel handelt es sich dabei um engagierte Mitarbeiter, die dieses Amt zusätzlich übernehmen. Am 20 Mitarbeitern sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet Sicherheitsbeauftragte auszubilden. Du möchtest deiner Pflicht nachkommen und die Sicherheit deiner Mitarbeiter gewährleisten? Im Folgenden erfährst du, was genau Sicherheitsbeauftragte sind, was zu ihren Aufgaben zählt und wer zum Sicherheitsbeauftragten ausgebildet werden kann.

Um die Lesbarkeit zu erleichtern, verwenden wir in diesem Artikel ausschließlich die männliche Form. Selbstverständlich sprechen wir damit alle Menschen unabhängig von Geschlecht und Identität an.

Zusammenfassung

Das Amt des Sicherheitsbeauftragten ist kein eigener Beruf, sondern eine Aufgabe, die Mitarbeiter eines Unternehmens zusätzlich übernehmen. Sie sorgen bestmöglich für die Sicherheit aller Angestellten, indem sie dabei helfen, Risiken zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem das Beobachten von Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz und das Prüfen von Schutzausrüstungen. Außerdem sind Sicherheitsbeauftragte Teil des Arbeitsschutzausschusses (ASA). Voraussetzung für das Ausüben dieses Amtes ist ist räumliche, zeitliche und fachliche Nähe zu Kollegen. Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist ab 20 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben (§22 SGB VII).

Definition: Was ist ein Sicherheitsbeauftragte*r?

Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter eines Unternehmens, die den Arbeitgeber bei der Gewährleistung der Sicherheit unterstützen. Sie prüfen, ob vorgeschriebene Arbeitsschutzmaßnahmen wie Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz eingehalten werden. Somit helfen sie, Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter sicherzustellen. Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis, sondern begegnen Kollegen auf Augenhöhe.

Sicherheitsbeauftragte sind nicht zu verwechseln mit Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa). Eine Sifa ist im Gegensatz zu Sicherheitsbeauftragten hauptberuflich tätig und von der Ausbildung entweder ein Ingenieur oder staatlich anerkannter Techniker bzw. Meister.

Was sind die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten?

Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter im Unternehmen zu gewährleisten. Zu ihren Aufgaben zählt:

  • Beobachten von Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz
  • Prüfen von Schutzausrüstungen (Vorhandensein und ordnungsgemäßes Tragen)
  • Teilnahme an ASA Sitzungen
  • Ansprechperson für Kollegen
  • Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Führungskräften

Sicherheitsbeauftragte sind jedoch nicht weisungsbefugt, die Aufsichtspflicht liegt beim Arbeitgeber. Laut Arbeitssicherheitsgesetzes (§ 11 ASiG) sind Sicherheitsbeauftragte Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss (ASA).

Wie erfolgt die Bestellung  von Sicherheitsbeauftragten?

Bei der Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten muss das Unternehmen auch Betriebs- und Personalrat beteiligen. Die Bestellung kann formlos erfolgen, erfolgt aber besonders in größeren Unternehmen in der Regel schriftlich.

Ist die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtend?

Für Unternehmen ab 20 Mitarbeitern ist die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten verpflichtend (§ 22 SGB VII). Verfügt ein Unternehmen über weniger als 20 Mitarbeitende, ist eine Bestellung nicht verpflichtend, kann aber trotzdem sinnvoll sein.

Eine Vorlage für die Bestellung findest du beispielsweise in der DGUV Information 211-042: Sicherheitsbeauftragte.

Voraussetzungen: Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter Sicherheitsbeauftragter werden. Es sollte eine räumliche, zeitliche und fachliche Nähe zu Kollegen sichergestellt sein. Demnach sollte ein Sicherheitsbeauftragte am selben Unternehmensstandort tätig sein, ähnliche Arbeitszeiten haben und gleiche oder ähnliche Tätigkeiten ausüben, wie andere Mitarbeiter. Externe Sicherheitsbeauftragte können diese Kriterien nicht erfüllen, weshalb die Rolle immer von einem internen Mitarbeiter übernommen wird.

Es empfiehlt sich, einen verantwortungsbewussten Mitarbeiter für dieses Amt auszuwählen. Personen mit Führungsverantwortung sollten diese Rolle jedoch nicht übernehmen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Eine fachliche Voraussetzung ist nicht nötig. Benötigte Kenntnisse werden im Rahmen einer Schulung vermittelt.

Voraussetzungen für das Amt des Sicherheitsbeauftragten sind räumliche Nähe, zeitliche Nähe und fachliche Nähe
Voraussetzungen für das Amt des Sicherheitsbeauftragten sind zeitliche, räumliche und fachliche Nähe.

Schulung bzw. Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Um Sicherheitsbeauftragter zu werden, muss eine Schulung absolviert werden. Neben der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten ist keine weitere fachliche Voraussetzung erforderlich. Die Schulung ist meist in Grund- und Aufbauschulung unterteilt. Um die Schulungsinhalte aufzufrischen und über den aktuellen Stand von rechtlichen Vorgaben informiert zu sein, wird die Teilnahme an Auffrischungen im Abstand von etwa 2-3 Jahren empfohlen.

Die Schulung kann digital oder persönlich vor Ort vorgenommen werden. Es gibt kompakte, digitale Schulungen, die in einem Tag zu absolvieren sind. Auffrischungen können digital in einem halben Tag abgeschlossen werden.

Der Arbeitgeber hat Sicherheitsbeauftragten die für die Aus- und Fortbildung benötigte Zeit zu genehmigen und für anfallende Kosten aufzukommen.

Erfahre hier mehr zur digitalen Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.

Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragten und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)?

Sicherheitsbeauftragte sind nicht zu verwechseln mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Sie unterscheiden sich in Pflicht, Aufgaben, Tätigkeit, Haftung und der Bestellung. Einen Sicherheitsbeauftragten zu haben entbindet nicht von der gesetzlichen Pflicht auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Erfahre hier mehr zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und zur gesetzlich vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Betreuung.

Sicherheitsbeauftragte und SiFa unterscheiden sich in Pflicht, Aufgaben, Ausbildung, Tätigkeit, Haftung, Bestellung
Unterschiede Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Fazit

Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern verpflichtend, jedoch häufig auch in kleineren Betrieben sinnvoll. Sie dienen zur Unterstützung des Arbeitgebers, um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und übernehmen diese Aufgabe ehrenamtlich. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitsschutzausschuss und die regelmäßige Fortbildung tragen Sicherheitsbeauftragte maßgeblich zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bei.

Du hast Interesse an einer Betreuung im Bereich Arbeitssicherheit? Hier findest Du eine Übersicht der betreuten Städte: Standorte Sicherheitstechnischer Dienst

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Dein Ansprechpartner

Thomas Neubauer

Head of Occupational Safety, Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASIG gem. DGUV-V2) –BGHM, BG RCI, BGW, BG ETEM, BGHW, VBG, Brandschutzbeauftragter, Regalprüfer, Ausbildung Energieelektronik-Anlagentechnik und Elektrische Energieverteilung Hoch-Mittelspannung
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