Erfahre alles, was du zu Brandschutzbeauftragten wissen musst: Aufgaben, Bestellung, Pflichten, Aus- und Fortbildung, Unterschied Brandschutzhelfer.
Unabhängig von der Branche besteht in jedem Betrieb ein Brandrisiko, was die Sicherheit von Mitarbeitern gefährdet. Insbesondere dann, wenn erhöhtes Brandrisiko besteht, sollten sich in Unternehmen Menschen befinden, die in Notsituationen wissen, was zu tun ist. Diese werden als Brandschutzbeauftragte bezeichnet und übernehmen eine essenzielle Funktion, um diese Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Brände zu verhindern. Obwohl die Gesamtverantwortung für den Brandschutz beim Arbeitgeber verbleibt, unterstützen Brandschutzbeauftragte bei der Umsetzung und Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Maßnahmen. Was genau ein Brandschutzbeauftragter ist und was du dazu wissen musst, erfährst du im Folgenden.
Um die Lesbarkeit zu erleichtern, verwenden wir in diesem Artikel ausschließlich die männliche Form. Selbstverständlich sprechen wir damit alle Menschen unabhängig von Geschlecht und Identität an.
Ein Brandschutzbeauftragter wird vom Arbeitgeber schriftlich bestellt und wirkt beratend und unterstützend in allen Brandschutzfragen im Unternehmen. Die Aufgaben umfassen unter anderem die Erstellung der Brandschutzordnung, die Mitwirkung bei baulichen und organisatorischen Maßnahmen sowie das Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes. Obwohl die Bestellung nicht grundsätzlich verpflichtend ist, wird sie besonders in Betrieben mit erhöhtem Brandrisiko empfohlen. Bestellt werden können entweder interne Mitarbeiter mit entsprechender Ausbildung oder externe Fachkräfte. Brandschutzbeauftragte sind nicht zu verwechseln mit Brandschutzhelfern. Diese sind in jedem Betrieb ab nur einem Mitarbeiter verpflichtend.
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine bestellt Person, die speziell für das Thema Brandschutz im Unternehmen eingesetzt ist. Sie helfen, Brandsituationen zu vermeiden, beraten zu allen Themen rund um Brandschutz und dienen insbesondere in Notfallsituationen als Ansprechperson. Damit spielen sie eine wichtige Rolle im Unternehmen.
Verantwortlich für das Thema Brandschutz bleibt zwar der Arbeitgeber, er kann jedoch zur Unterstützung und Beratung einen Brandschutzbeauftragten bestellen. Brandschutzbeauftragte können Mitarbeiter eines Unternehmens mit entsprechender Ausbildung sein oder externe Fachkräfte.
Brandschutzbeauftragte wirken als Hauptansprechperson für alle Fragen zum Thema Brandschutz in einem Unternehmen und unterstützen und beraten den Arbeitgeber. Ziel dabei ist es, die Gefahren im Unternehmen und für die Mitarbeiter zu minimieren und damit vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz zu betreiben.
Die konkreten Aufgaben von Brandschutzbeauftragten sind in der DGUV Information 205-003 205-003 festgehalten und beinhaltet danach:
1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
12. Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
16. Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B.in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.23)
17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
19. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
20. Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
21. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
23. Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
25. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-) Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
26. Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten muss schriftlich durch den Arbeitgeber erfolgen. Dabei müssen die jeweiligen Aufgaben, der Zuständigkeitsbereich sowie die Rahmenbedingungen im Vorfeld festgelegt werden. Dabei kann entweder eine im Unternehmen angestellte Person, die über die nötige Ausbildung verfügt, bestellt werden oder eine externe Fachkraft.
Ein Beispiel für ein Bestellschreiben zur Aufgabenübertragung findest du in der DGUV Information 205-003.
Eine generelle Verpflichtung für die Bestellung von Brandschutzbeauftragten besteht für Unternehmen nicht.
Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass es im Unternehmen geeignete Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung gibt, die zur Art der Arbeitsstätte, den ausgeführten Arbeiten und der Anzahl der Mitarbeiter passen. Außerdem muss er sicherstellen, dass es Verbindungen zu externen Notdiensten gibt. Dazu muss der Arbeitgeber geeignete Beschäftigte benennen und schulen, die diese Aufgaben übernehmen. Bei der Benennung der Beschäftigten muss es sich jedoch nicht zwingend um Brandschutzbeauftragte handeln. Die Bestellung ist demnach laut Arbeitsschutzgesetz nicht verpflichtend.
In Unternehmen mit erhöhten Brandgefahren ist jedoch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zu empfehlen. Ab wie vielen Mitarbeitern etwa ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden sollte, ist abhängig vom Brandrisiko und kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Geringes Brandrisiko besteht in der Regel in Büros und Verwaltungsgebäuden oder Arztpraxen oder Anwaltskanzleien. Ein hohes Brandrisiko existiert hingegen in chemischer Industrie oder Gastronomiebetrieben, die mit offenen Flammen und Fritteusen arbeiten.
Außerdem sollten Aspekte, wie:
berücksichtigt werden.
Verpflichtend ist die Bestellung von Brandschutzbeauftragten nur, wenn es baurechtlich gefordert ist bzw. in einer entsprechenden Bauvorschrift der Länder (z.B. für diverse Sonderbauten) festgelegt ist.
Personen, die an der Ausbildung zum bzw. zur Brandschutzbeauftragten teilnehmen, sollten über mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und grundlegende Kenntnisse über die Branche sowie die betrieblichen Abläufe und Gefahren haben. Außerdem sollten sie ein ausreichend technisches Verständnis haben kommunikationsfähig und zuverlässig sein.
Für die Tätigkeit von Brandschutzbeauftragten in einem Betrieb mit erhöhter Brandgefährdung sind unter Umständen weitere Qualifikationen wie eine feuerwehrtechnische Ausbildung Voraussetzung.
Brandschutzbeauftragte benötigen eine spezielle Ausbildung, innerhalb dieser sie das nötige theoretische und praktische Wissen erlernen. Für die Erstausbildung sind mindestens 64 Unterrichtseinheiten (UE) nötig. Inhalte sind unter anderem:
Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung, danach erhalten Teilnehmende, die beide Prüfungsteile erfolgreich abgeschlossen haben, ein Zertifikat mit dem Abschlusstitel "Brandschutzbeauftragter". Die Kosten für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten betragen etwa 1500 - 3000 €. Nach der Ausbildung ist mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung nötig. Diese muss mindestens 16 UE umfassen.
Neben der Empfehlung, über Brandschutzbeauftragte zu verfügen, ist jedes Unternehmen verpflichtet Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden. Im Vergleich zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist die Ausbildung der Brandschutzhelfer weniger komplex und die Aufgaben weniger umfassend.
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten im Unternehmen ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist jedoch, insbesondere bei erhöhten Brandrisiken, empfehlenswert. Die Fachkräfte tragen maßgeblich zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei, indem sie vorbeugende, abwehrende und organisatorische Maßnahmen ergreifen. Mit umfangreichen Aufgaben wie der Erstellung von Brandschutzordnungen, der Durchführung von Schulungen und der Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Minimierung von Brandgefahren.
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