Erfahre alles, was du wissen musst zur arbeitsmedizinischen Untersuchung: Inhalt, Arten, Häufigkeit, Pflichten für Arbeitgeber, Kosten.
Die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitern sollte in Unternehmen an erster Stelle stehen. Doch wie lässt sich dies am Besten sichern? Eine Möglichkeit sind regelmäßige Untersuchungen und Beratungsgespräche durch Fachärzte. Diese Untersuchungen werden unter dem Begriff arbeitsmedizinische Vorsorge oder auch arbeitsmedizinische Untersuchungen. Je nachdem, wie viele Risiken am Arbeitsplatz oder in der Branche bestehen, sind mehr oder weniger dieser Vorsorgen nötig. Früher wurden diese Untersuchungen auch als G Untersuchungen bezeichnet, was auch bis heute in vielen Unternehmen noch verwendet wird.
Hier erfährst du, was arbeitsmedizinische Vorsorgen sind und welche du in deinem Unternehmen anbieten oder sogar veranlassen musst.
Um die Lesbarkeit zu erleichtern, verwenden wir in diesem Artikel ausschließlich die männliche Form. Selbstverständlich sprechen wir damit alle Menschen unabhängig von Geschlecht und Identität an.
Welche der arbeitsmedizinische Untersuchungen für Mitarbeiter wichtig sind, ist abhängig von der Branche sowie dem individuellen Arbeitsplatz und der Tätigkeit. Üblicherweise beinhalten die arbeitsmedizinische Vorsorgen ein ärztliches Beratungsgespräch und eine Anamnese, gefolgt von körperlichen Untersuchungen wie Hörtests, Bluttests oder Lungenfunktionstests. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung werden drei Arten der Vorsorge unterschieden: Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge. Diese Untersuchungen dürfen nur von Fachärzten mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder "Betriebsmedizin" durchgeführt werden. Die Häufigkeit der Untersuchungen variiert je nach Art der Vorsorge und dem Alter sowie dem gesundheitlichen Zustand der Arbeitnehmer. Häufige arbeitsmedizinische Untersuchungen sind beispielsweise die Vorsorge Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehem. G 37 Untersuchung) und die Vorsorge Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (ehem. G 25 Untersuchung).
Der Begriff arbeitsmedizinische Vorsorgen umfasst verschiedene medizinische Untersuchungen, die dazu dienen, die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern zu schützen. Grundlage dafür bietet die Gefährdungsbeurteilung, innerhalb dieser Gefahren und Risiken für spezifische Arbeitsplätze identifiziert werden. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen dienen dazu:
In einigen Branchen mit besonders gefährlichen Tätigkeiten oder Belastungen, wie in der Bau- und Handwerksbranche oder der Industrie sind regelmäßige Vorsorgen und Nachuntersuchungen besonders wichtig. Beispielsweise wird im Rahmen der Vorsorge Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen (ehem. G 46 Untersuchung) unter anderem die Belastung durch schweres Heben und Tragen von Lasten untersucht und mit der Vorsorge Lärm (ehem. G 20 Untersuchung) die Lärmbelastung, der Mitarbeiter am Arbeitsplatz ausgesetzt sind.
Was genau bei einer arbeitsmedizinischen Untersuchung untersucht wird, ist abhängig von der Art der Vorsorge sowie der jeweiligen Branche bzw. dem Arbeitsplatz.
Üblicherweise beinhaltet die arbeitsmedizinische Vorsorge ein ärztliches Beratungsgespräch, einschließlich Anamnese. Hinzu kommen nötige körperliche Untersuchung wie beispielsweise Hörtests, Bluttests oder Lungenfunktionstests. Außerdem erfolgt eine Aufklärung und Beratung mit Verhaltensempfehlungen durch den arbeitsmedizinische Arzt.
Die Untersuchungen werden von dem Arzt dokumentiert und der Bericht an den Arbeitnehmer geleitet. Auch der Arbeitgeber erhält im Anschluss eine Bescheinigung über die erfolgte Teilnahme an der Untersuchung.
Insgesamt gibt es um die 50 verschiedenen arbeitsmedizinischen Untersuchungen. Die Folgende Tabelle gibt dir eine Übersicht über alle arbeitsmedizinischen Untersuchungen und die bisherigen G-Nummern.
Hier erfährst du mehr über die am häufigsten durchgeführten Untersuchungen:
Ob eine arbeitsmedizinische Untersuchung verpflichtend ist, kann anhand einer Gefährdungsbeurteilung identifiziert werden.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen können nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in drei Vorsorgearten eingeteilt werden: Pflicht-, Angebot- und Wunschvorsorge. Eine Pflichtvorsorge muss durch den Arbeitgeber veranlasst werden. Der Arbeitnehmer darf die Tätigkeit erst nach Teilnahme an der Vorsorge ausführen. Eine Angebotsvorsorge muss lediglich angeboten werden. In diesem Falle sind Arbeitnehmer auch nicht dazu verpflichtet, an den Vorsorgen teilzunehmen. Außerdem muss der Arbeitgeber den Beschäftigten regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorgen ermöglichen, wenn diese es wünschen. Diese Vorsorgen werden als Wunschvorsorgen bezeichnet.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen dürfen nur von Ärzten mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" durchgeführt werden. Hausärzte verfügen üblicherweise nicht über diese Qualifikation und dürfen die Untersuchungen demnach auch nicht durchführen.
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, neben Arbeitsmedizinern zusätzlich Fachspezialisten zu der Vorsorgeuntersuchung hinzuzuziehen.
Bei der Suche nach einem geeigneten Betriebsarzt gibt es verschiedene Möglichkeiten und Kriterien, auf die du achten solltest. Wie du den passenden Anbieter oder Dienstleister findest, erfährst du hier.
Angebot- und Pflichtvorsorgen sind in der Regel bis zu drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit zu veranlassen bzw. anzubieten. Tätigkeiten, für die eine Pflichtvorsorge nötig ist, dürfen nicht begonnen werden, bevor die Untersuchung durchgeführt wurde.
Nach Aufnahme der Tätigkeit müssen in regelmäßigen Abständen Wiederholungsuntersuchungen durchgeführt werden. Wie oft eine solche Wiederholungsuntersuchung durchgeführt werden muss oder sollte, variiert je nach Art der Vorsorge, der jeweiligen Tätigkeit sowie persönlichen Faktoren des Arbeitnehmer wie dem Alter oder möglichen Vorerkrankungen.
Die Kosten für eine arbeitsmedizinische Vorsorge ergeben sich aus der Art der Vorsorge und dem Umfang der jeweiligen Untersuchungen. Im Durchschnitt liegen sie zwischen 50 und 200 €. Die Kosten werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen bzw. Vorsorgen sind nicht zu verwechseln mit Einstellungsuntersuchung und Eignungsuntersuchungen. Bei arbeitsmedizinischen Vorsorgen steht der Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern im Vordergrund. Einstellungsuntersuchung sowie Eignungsuntersuchung sollen prüfen, ob potenzielle Bewerber oder Mitarbeiter die gesundheitlichen Anforderungen für eine Tätigkeit erfüllen. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge steht demnach primär die Prävention von Berufskrankheiten im Vordergrund, während die anderen beiden Untersuchungen helfen, die Eignung für eine Aufgabe zu bewerten.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind in Deutschland im Arbeitsschutzgesetz und in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Dort ist festgelegt, wann Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen erforderlich sind.
Außerdem geben das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Biostoffverordnung (BioStoffV) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie die Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) weitere Vorgaben zur Durchführung und Notwendigkeit dieser Vorsorgen.
Als Arbeitgeber ist es deine Pflicht, die Gesundheit und Sicherheit deiner Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sicherzustellen. Als Grundlage dafür muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Diese Beurteilung hilft, die Notwendigkeit und die Art der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu bestimmen. Demnach müssen arbeitsmedizinische Untersuchungen veranlasst oder dem Arbeitnehmern angeboten werden. Zudem müssen Arbeitnehmer über ihr Recht aufgeklärt werden, auch auf eigenen Wunsch eine solche Untersuchung erhalten zu können, solange eine Gefahr durch die Tätigkeit am Arbeitsplatz erwartbar ist. Auch die Kosten für die arbeitsmedizinische Untersuchung sowie die Dokumentation der Durchführung gehören zu den Pflichten des Arbeitgeber.
Du hast Interesse an einer Betreuung im Bereich Betriebsmedizin? Hier findest Du eine Übersicht der betreute Städte: Standorte Arbeitsmedizinischer Dienst
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Dr. med. Beatus Buchzik, MBA
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